Therapieangebot

Als approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Fachkunde in Verhaltenstherapie richtet sich mein Behandlungsangebot an erwachsene Personen (ab 18 Jahren).

Behandlungsspektrum und Arbeitsschwerpunkte

  • Kognitiv-verhaltenstherapeutische Einzeltherapie
  • Depression / Burn out / Anpassungsstörungen
  • Angststörungen (spezifische Phobien, Panikstörungen, Agoraphobie, generalisierte Angststörung)
  • Zwangsstörungen
  • Psychosomatische Störungen
  • Persönlichkeitsstörungen / Beziehungsstörungen
  • Persönliche und berufliche Lebenskrisen
  • Entspannungsverfahren
  • Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT)
  • Schematherapie

Ablauf der Therapie

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch in dem Sie die Gelegenheit haben, Ihre Beschwerden und Anliegen zu schildern und sich einen ersten Eindruck von meiner Person und Arbeitsweise zu machen. Das Erstgespräch ist auch für Selbstzahler bereits kostenpflichtig.

In weiteren 3-5 Terminen, sogenannten „probatorischen Sitzungen“, erfolgt eine vertiefte diagnostische Abklärung (Anamnese und Einordnung Ihrer Beschwerden) und wir haben die Möglichkeit uns weiter kennen zu lernen sowie festzustellen, ob mein Therapieangebot für Sie das Richtige ist. Für das Gelingen einer Psychotherapie ist es von großer Bedeutung, dass Sie das Gefühl haben eine angenehme und vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre vorzufinden, in der Sie sich sicher und wohl fühlen.

Sollten Sie sich für eine Therapie in meiner Praxis entscheiden, wird bei der jeweiligen Krankenkasse ein Antrag für ein bestimmtes Stundenkontingent gestellt. Je nach Art und Schwere der Problematik sind dies entweder bis zu 30 Stunden (Kurzzeittherapie) oder mehr als 30 Stunden (Langzeittherapie). Nach Bewilligung des Antrags durch die Krankenkasse vereinbaren wir regelmäßige, verbindliche Termine (in der Regel einmal in der Woche oder alle zwei Wochen), die jeweils 50 Minuten dauern.


Kosten

Private Krankenkassen und Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Je nach Versicherung und persönlichem Tarif kann der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen jedoch unterschiedlich sein. Bitte klären Sie vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung und der Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Unfallkasse und Berufsgenossenschaft

Fällt der Anlass für Ihre Therapie in den Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft (z.B. Arbeitsunfälle o.ä. mit psychischen Nachwirkungen), so übernehmen diese Stellen die entstehenden Kosten. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim jeweiligen Träger bezüglich der genauen Konditionen.


Selbstzahler

Sie können auch als Selbstzahler Psychotherapie oder Beratung in meiner Praxis in Anspruch nehmen. Als Selbstzahler sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen und Leistungseinschränkungen. Dies kann auch sinnvoll sein, falls Sie in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung anstreben. Bei der Rechnungsstellung orientiere ich mich auch hier an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).